Wärmegesetz Baden-Württemberg

Wärmegesetzt Baden-Württemberg
 

Baden-Württemberg Spezial:

Das Erneuerbare -Wärme-Gesetz (EWärmeG) im Blickpunkt

Das EEWärmeG des Bundes regelt den Neubau.

Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und hat das Gesetz auf den Bestand erweitert.

Wird in Baden-Württemberg bei einem Wohngebäude der zentrale Heizungskessel ausgetauscht, muss seit dem 1. Januar 2010 mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.


Dies kostet zunächst einmal Geld. Aber: Häuslebauer und Modernisierer müssen nicht im Abseits stehen. Die Investition lohnt sich nämlich gleich doppelt. Mit regenerativen Energien machen Sie sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen.

Und der Bund zahlt ebenfalls hinzu, einen Überblick über die aktuellen Fördermittel für energiesparende Wärmesysteme finden Sie auf unserer Fördermittel-Seite.

Eckdaten zum EWärmeG

 

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

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Wärmegesetz Baden-Württemberg

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