Steilvorlage für erneuerbare Energien (EWärmeG)
Der Gesetzgeber redet Klartext: In Baden-Württemberg müssen ab 01.04.2008 bei Neubauten mindestens 20 % des Wärmeenergiebedarfs mit regenerativen Energien abgedeckt werden.
Das kostet zunächst einmal Geld. Aber: Häuslebauer und Modernisierer müssen nicht im Abseits stehen. Die Investition lohnt sich nämlich gleich doppelt. Mit regenerativen Energien machen Sie sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen. Und der Bund zahlt ordentlich zu, denn die Fördermittel für energiespaarende Wärmesysteme waren noch nie so hoch wie heute.
Eckdaten zum EWärmeG:
Broschüre zum Wärmegesetz vom Bundesministerium für Umwelt [PDF - 1,9MB]
