Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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Pflicht seit 2009:

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)


Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.


Warum wurde das EEWärmeG eingeführt?

Das Wärmegesetz legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 14 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen muss.

Es dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß Klima schädlicher Treibhausgase zu verringern. Ziel ist es, einerseits Ressourcen zu schonen, andererseits aber eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Wie kann das Gesetz erfüllt werden?

Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse.

Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft- Wärme-Kopplung einsetzen.

Fragen & Antworten zum EEWärmeG [PDF - 0,1MB]

Broschüre zum Wärmegesetz vom Bundesministerium für Umwelt [PDF - 1,9MB]

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Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

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