Bei Neubauten, für die ab dem 1. April 2008 der Bauantrag gestellt wird oder beim Kenntnisgabeverfahren die Bauvorlagen erstmalig eingereicht werden, soll zukünftig mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs (Heizung und Warmwasser) durch erneuerbare Energien gedeckt werden.