Bei bestehenden Wohngebäuden sollen ab dem 1. Januar 2010 und erst dann, wenn die Heizungsanlage ausgetauscht wird, 10 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wichtig: Die Pflicht greift erst, wenn die Heizungsanlage erneuert wird und damit ohnehin größere Investitionen in die Wärmeversorgung anstehen. Ein Austausch der Heizanlage liegt vor, wenn der Kessel oder ein anderer zentraler Wärmeerzeuger als Kernkomponente ausgetauscht wird.