Wärmeschutzmaßnahmen bestehender Wohngebäude:

Dämmung bestimmter Bauteile, wenn dabei die Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizient der EnEV um 30% unterschritten werden
Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes des Gebäudes durch
eine geeignete Kombination von Maßnahmen, wenn die Standards der EnEV bei Gebäude mit Bauantrags-Stellung:
- vor dem 01.11.1977 um nicht mehr als 40% überschritten werden
- zw. 01.11.1977 und 31.12.1994 um nicht mehr als 10% überschritten werden
- zw. 01.01.1995 und 31.01.2002 um mind. 20% unterschritten werden
- zw. 01.02.2002 und 31.03.2008 um mind. 30% unterschritten werden

WICHTIG: Bereits durchgeführte Maßnahmen zur Dämmung und Verbesserung der Energieeffizienz werden angerechnet!