1. Investitionskosten (Stand 09/2007)
| Aktivität | Kosten | Bemerkung |
| Behördliche Genehmigung | ca. 500 - 1.500 € | Je nach Landratsamt, abhängig von der Bohrtiefe (bis 100 m: Untere Wasserbehörde, darüber: Bergbaurecht) |
| Bohrung (bei Entscheidung für eine Erdsonde als Erschließungsart) |
ca. 60 – 90 €/m [inkl. MwSt.] | Preise sind regional unterschiedlich; die Angaben beziehen sich auf einen Anschluss mit Übergabe Keller, d.h. - inkl. Verpressen - inkl. horizontaler Anbindung - inkl. Druckprüfung - inkl. Baustelleneinrichtung Die Bohrtiefe kann überschlägig mit 0,75 * beheizte Wohnfläche bei einem Haus nach gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV) ermittelt werden. Für die Junkers Wärmepumpen gelten folgende Mindestbohrtiefen – vorbehaltlich einer exakten Berechnung durch ein qualifiziertes Bohrunternehmen und unter Berücksichtigung der Bausubstanz und der Gegebenheiten vor Ort: TE/TM 60-1 92m TE/TM 75-1 114m TE/TM 90-1 142m TE/TM 110-1 170m TE 140-1 226m TE 170-1 262m |
| Wärmepumpe (bis 17 kW) | ca. 9.000 – 13.000 € [inkl. MwSt.] | Diese Kosten beinhalten die Wärmepumpe inklusive Warmwasserspeicher; zuzüglich Montage |
| Zubehöre | ca. 500 - 1.500 € |
2. Betriebskosten
| Nr. | Aktivität | Kosten | Bemerkung |
| 1. | Stromzähler | 500 – 1500 € [einmalig] Oder : 100 – 150 €/Jahr Grundgebühr |
Für eine Wärmepumpe ist neben einem Zähler für den Haushaltsstrom ein Zähler für den Wärmepumpenstrom erforderlich. Da von den Energieversorgungsunternehmen meist Nieder- und Hochtarife angeboten werden, ist häufig ein Doppeltarifzähler erforderlich. Die Kosten betragen hierfür zwischen 500 und 1.500 €. Eine Verrechnung über erhöhte Zähler-Grundpreise ist ebenfalls üblich. |
| 2. | Stromtarife | Hochtarif: 15 – 19 Cent/kWh Niedertarif: 10 – 14 Cent/kWh |
Energieversorgungsunternehmen bieten für Wärmepumpen häufig Sondertarife an. Diese sind unterteilt in einen Hochtarif (tagsüber) und einen Niedertarif (nachts). Wegen dem günstigeren Nachttarif behalten sich die Energieversorgungsunternehmen im Gegenzug das Abschalten der Stromversorgung für definierte Zeiträume vor (Sperrzeiten: meist 2 x 2 Std. /Tag – üblicherweise zu Spitzenzeiten im Netz) |
rechtlicher Hinweis: alle Angaben sind ausschließlich unverbindliche Richtwerte. Die exakten Kosten für ein konkretes Bauvorhaben können nur von einem qualifizierten Fachbetrieb unter Berücksichtigung der Bausubstanz und der Gegebenheiten vor Ort ermittelt werden.
